Es steht bereits heute fest, dass die Erstellung der ca. 40.000 Schlussabrechnungen mit sehr hohen Kosten verbunden sein wird. Deshalb kann hierüber erst nach
Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden werden.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass Forderungen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle angemeldet werden können.
Hierüber wird gesondert informiert. Formulare können Sie der Homepage der PLUTA Rechtsanwalts GmbH entnehmen.
Bereits eingegangene Forderungsanmeldungen können daher nicht berücksichtigt werden.
Die an EnerGen Süd eG gezahlten Geschäftsanteile sind Eigenkapital. Sie sind keine Insolvenzforderungen und können daher nicht zur Insolvenztabelle
angemeldet werden.
Noch im März 2012 geleistete Zahlungen für den März 2012 werden sonstige Masseverbindlichkeiten im Sinne von § 55 Absatz 1 Nr. 3 InsO sein und werden
daher vor den Insolvenzforderungen berücksichtigt.
09.03.2012
Wir haben festgestellt, dass Mitglieder für März 2012 und Folgemonate noch Überweisungen getätigt haben.
Nachdem die Energieversorgung durch die EnerGen Süd eG eingestellt ist, sorgen Sie bitte dafür, dass Sie etwaig bestehende Daueraufträge beenden.
Dies gilt nicht für Ihre bestehenden Zahlungsverpflichtungen aus bereits abgerechneten Perioden.
02.03.2012
Das Vermögen der Genossenschaft wird nicht ausreichend sein, um die Einlage des Mitglieds zurückzuerstatten. Eine Verrechnung der Einlage mit Forderungen der EnerGen Süd eG
gegenüber dem Mitglied wird aus insolvenzrechtlichen Gründen ausgeschlossen sein.
Die Prüfung, ob für das Mitglied bei erhaltener Energielieferung ein anerkennenswerter Grund für einen Widerruf der Lastschrift für Februar 2012 entsprechend
der vereinbarten Zahlung vorliegt, obliegt dem Mitglied. Bei unberechtigtem Widerruf müsste das Mitglied mit einer erneuten Zahlungsverpflichtung rechnen.
Diese wird mit Mehrkosten verbunden sein. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ändert hieran nichts.
Forderungen können erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens angemeldet werden. Hierüber wird dann gesondert informiert.
01.03.2012: Aktualisierte Satzung steht zum Herunterladen bereit
Die aktualisierte Satzung steht hier zum Herunterladen bereit. Diese beinhaltet die am 14.01.2012 im Rahmen der außerordentlichen Vertreterversammlung beschlossenen Änderungen.
Der Vorstand der EnerGen Süd eG
29.02.2012: Die Energieversorgung durch die Energen Süd eG ist eingestellt. Die Kunden sind über die Ersatz- bzw. Grundversorgung abgesichert.
Die Energieversorgung durch die Energen Süd eG ist eingestellt. Die Kunden sind über die Ersatz- bzw. Grundversorgung abgesichert.
Aus Praktikabilitätsgründen ist angestrebt, in Abstimmung mit den Netzbetreibern die Abrechnung zum 22.02.2012 vorzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie beim Wechsel zu einem neuen Energielieferanten nicht die Energen Süd eG als Vorlieferanten angeben,
sondern Ihren derzeitigen Ersatz- bzw. Grundversorger.
Es erfolgen keine Abbuchungen mehr über die Genossenschaft für den Monat März.
Die meisten Netzanbieter haben die Weiterarbeit von enormen Vorkasse-Leistungen abhängig gemacht. Solche Vorleistungen hätten auch einen gesunden Betrieb überfordert.
Damit ist der Betrieb der Genossenschaft nicht mehr finanzierbar. Um Schaden von den Kunden abzuwenden, verzichte ich deshalb auf den Einzug der laufenden Monatsraten und stelle die Lieferungen ein.
Die Endabrechnungen erfolgen in den nächsten Wochen und Monaten. Ebenso weitere Informationen zum Insolvenzverfahren.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Tel.: 0731-880302-0, Mo.-Fr. 8:30 bis 17:00 Uhr
Fax: 0731-880302-19
E-Mail: info@energensued.de
Michael Pluta
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
- starker vorläufiger Insolvenzverwalter -
23.02.2012: Unsere Abnehmer sind von der beantragten Insolvenz nicht betroffen!
Zusammen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Michael Pluta (www.pluta.net) beabsichtigen wir,
die Genossenschaft über ein Insolvenzplanverfahren zu erhalten. Unsere Mitglieder und Kunden werden wie gewohnt weiter beliefert.
Die erforderlichen Restrukturierungen haben wir bereits im vergangenen Jahr eingeleitet.
Bisherige Guthaben aus Abrechnungen sowie Kulanzen können erst im Rahmen des Planverfahrens geregelt werden; eine Verrechnung mit laufenden Zahlungen
ist leider gesetzlich nicht zulässig. Guthaben aus Leistungen ab 23.02.2012 dürfen und werden wir berücksichtigen.
Wir nehmen natürlich auch weiterhin neue Mitglieder auf!
Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden.
Der Vorstand der EnerGen Süd eG
06.01.2012: Außerordentliche Vertreterversammlung der EnerGen Süd eG am 14.01.2012
Am 14.01.2012 findet um 10.00 Uhr im Hotel und Gasthof Löwen, Hauptstraße 6, 89079 Ulm-Wiblingen eine außerordentliche Vertreterversammlung statt.
Die Anfahrtsbeschreibung zum Tagungsort finden Sie hier.
Der Vorstand der EnerGen Süd eG
17.09.2011: Strompreiserhöhung ab 20.09.2011
Die Atom-Katastrophe in Fukushima verändert die (Energie-)Welt. Deutschland ist – nach Abschaltung der acht ältesten Atom-Meiler – vom Strom-Export-Land zum Strom-Importeur geworden.
Dies hat gravierende Auswirkungen auf Wirtschaft und Verbraucher. Im Herbst und Winter wird die Nachfrage weiter steigen und die Situation verschärfen.
Die Stromkonzerne haben weitreichende Sparprogramme aufgelegt. Die Folgen werden immer sicht- und spürbarer: Der Strom ist in den letzten Monaten an der Strombörse EEX in
Leipzig über 10 % teurer geworden – mit weiterhin deutlichem Preisanstieg ist bis Jahresende und im kommenden Jahr zu rechnen.
EnerGen Süd eG hat Ihnen – getreu dem genossenschaftlichen Versorgungsprinzip seit 2009 - bisher einen günstigen Strompreis geboten. Aufgrund der Marktentwicklung müssen
wir jetzt aber handeln und den Strompreis anpassen – zum zweiten mal in diesem Jahr. Auch mit dem neuen Strompreis von 21,95 Ct./kWh Arbeitspreis brutto für EnSpar.Strom
(22,95 Ct./kWh Arbeitspreis brutto für EnSÖko.Strom) liegt EnerGen Süd weiterhin 2-3 Ct./kWh unter dem Marktniveau, welches bis Ende 2011 auf schätzungsweise ca. 25-26 Ct./kWh klettern wird.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese im Interesse aller unserer Mitglieder notwendige Maßnahme. Unsere <Treuekunden> werden wir separat unterrichten.
Bitte entnehmen Sie weitere Einzelheiten unserem aktuellen Strompreisblatt und unterstützen Sie weiterhin Ihre Energie-Genossenschaft EnerGen Süd eG.
Vielen Dank,
der Vorstand der EnerGen Süd eG
19.07.2011: EnerGen Süd ändert den Gastarif ab 01.10.2011
Marktpreise steigen um 18 %
Genossenschaft erhöht für Haushaltskunden nur um ca. 2,8 %
Bei positivem Geschäftsverlauf winkt eine Rückvergütung!
Seit dem 01.07.2009 beliefert die EnerGen Süd eG Ihre Mitglieder mit Erdgas zu einem stabilen Preis von 4,99 Ct./kWh und einem Grundpreis von 16,20 € p.m.
Über mehr als 24 Monate konnte der bisherige Preis für EnSpar.Gas stabil gehalten werden. Die aktuelle Marktentwicklung bei der Gasbeschaffung zwingt uns, nun die Preise anzuheben.
Die Marktpreise stiegen bei der Beschaffung um mehr als 18 % von ca. 2,2 Ct./kWh auf 2,7 – 2,8 Ct./kWh.
Der Arbeitspreis muss deshalb ab dem 01.10.2011 auf 5,35 Ct./kWh (brutto) erhöht werden. Gleichzeitig wird jedoch im Gegenzug der Grundpreis pro Monat von 16,20 € auf 12,00 € (brutto) gesenkt.
Bei einem durchschnittlichen Verbrauch eines privaten Haushaltes von 20.000 kWh im Jahr bedeutet dies eine moderate Erhöhung von 22,40 € (brutto) im Jahr oder 1,87 € im Monat.
Dies entspricht einer Steigerung von 2,8 %
Mit dieser Regelung übernimmt die EnerGen Süd eG soziale Verantwortung: private Haushalte von Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, freiberuflich tätigen usw. werden
somit geringer belastet als Großverbraucher. Wer z.B. 60.000 kWh im Jahr verbraucht, bezahlt künftig nun 279,50 € (statt 265,70 € brutto) im Monat und somit ca. 5 % mehr als in den vergangenen beiden Jahren.
Die Mitglieder der EnerGen Süd eG profitieren somit auch weiterhin von günstigen Preisen durch gemeinsamen Einkauf. Bei positivem Geschäftsverlauf winkt eine Rückvergütung und Dividende.
Diesen Preisvorteil gibt es bei (vielen) anderen Anbietern nicht. Das ist ein Privileg der Genossenschaft, denn letztendlich sind die "Gaskunden" der EnerGen Süd die
Eigentümer ihres Lieferanten.
18.07.2011: Zeichnung weiterer Geschäftsanteile
Mitglieder (m/w) der EnerGen Süd eG können insgesamt bis zu 100 Geschäftsanteile an der EnerGen Süd eG erwerben. Davon muß mindestens ein Anteil bei Eintritt in die Genossenschaft gezeichnet werden.